Ersatzversorgung Strom

Bei der Ersatzversorgung beliefern wir Sie mit Energie, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn Ihr Versorger Insolvenz angemeldet hat oder zwischen Ihrem Anbieterwechsel eine Versorgungslücke entsteht.

Damit Ihre Versorgung im Ernstfall auch weiterhin aufrechterhalten bleibt, stellen wir die Versorgung im Rahmen der Ersatzversorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Weinheim sicher. Die Belieferung mit Energie in der Ersatzversorgung ist auf maximal drei Monate befristet.

Preise:

Die aktuell gültigen Preise für betroffene Haushaltskunden und Gewerbekunden bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh (Kunden im Standardlastprofil) im Netzgebiet der Stadtwerke Weinheim, können Sie aus dem unten aufgeführten Preisblatt entnehmen.

Ab 01.01.2025:

Preisblatt Strom Ersatzversorgung 01.01.2025

Ab 01.04.2024:

Preisblatt Strom Ersatzversorgung 01.04.2024

Ab 01.01.2024:

Preisblatt Strom Ersatzversorgung 01.01.2024

Ab 01.07.2023:

Preisblatt Strom Ersatzversorgung 01.07.2023

Ab 01.06.2023:

Preisblatt Strom Ersatzversorgung 01.06.2023

Ab 01.02.2023:

Preisblatt Strom Ersatzversorgung 01.02.2023

Ab 01.01.2023:

Preisblatt Strom Ersatzversorgung 01.01.2023

Ab 01.12.2022:

Preisblatt Strom Ersatzversorgung 01.12.2022

Ab 01.10.2022:

Preisblatt Strom Ersatzversorgung 01.10.2022

Ab 15.09.2022:

Preisblatt Strom Ersatzversorgung 15.09.2022

 

Die aktuell gültigen Preise für betroffene Nicht-Haushaltskunden mit einer Leistungsmessung im Netzgebiet der Stadtwerke Weinheim, können Sie aus dem unten aufgeführten Preisblatt entnehmen.

Ab 01.01.2025:

Preisblatt Strom Ersatzversorgung 01.01.2025 für Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangsmessung

Ab 01.01.2024:

Preisblatt Strom Ersatzversorgung 01.01.2024 für Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangsmessung

Ab 01.07.2023:

Preisblatt Strom Ersatzversorgung 01.07.2023 für Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangsmessung

Ab 01.06.2023:

Preisblatt Strom Ersatzversorgung 01.06.2023 für Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangsmessung

Ab 01.02.2023:

Preisblatt Strom Ersatzversorgung 01.02.2023 für Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangsmessung

Ab 01.01.2023:

Preisblatt Strom Ersatzversorgung 01.01.2023 für Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangsmessung

Ab 01.12.2022:

Preisblatt Strom Ersatzversorgung 01.12.2022 für Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangsmessung

Ab 01.10.2022:

Preisblatt Strom Ersatzversorgung 01.10.2022 für Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangsmessung

Ab 15.09.2022:

Preisblatt Strom Ersatzversorgung 15.09.2022 für Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangsmessung

 

Gesetzliches:

Der Gesetzgeber hat im Energiewirtschaftsgesetz jetzt die Bestimmungen für die Ersatzversorgung geändert (§ 38 Absatz 3). Die Aktualisierungen betreffen Preisanpassungen und Informationspflichten:

Neu ist: Der Ersatzversorger kann zum 1. und 15. eines Monats die Preise der Ersatzversorgung an seine Beschaffungskosten anpassen. Der Ersatzversorger braucht die betreffenden Kunden nicht mehr schriftlich über eine Preisänderung informieren. Auch die öffentliche Bekanntgabe über die Presse entfällt. Es reicht die Veröffentlichung der neuen Preise auf der Website des Ersatzversorgers.

Strom GVV

Ergänzende Bedingungen zur Strom GVV

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

So nah – so gut.